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Dass das Telefonieren hinterm Steuer mit einem satten Bußgeld geahndet werden kann, sollte jedem Autofahrer klar sein. Das Verbot umfasst sogar mehr als das bloße Telefonieren, denn bereits die Bedienung des Mobiltelefons ist untersagt. Was das Handyverbot konkret beinhaltet und worauf es der Versicherung bei einem durch die Handynutzung während der Fahrt verursachten Unfalls ankommt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
So handhabt die Straßenverkehrsordnung das Telefonieren am Steuer
Das Handyverbot am Steuer bezieht sich nicht nur auf das Telefonieren, auch das Lesen und Beantworten von Nachrichten oder das Ablehnen eines Anrufes sind verboten, wenn das Smartphone dafür in die Hand genommen werden muss. Zudem bezieht sich das Verbot längst nicht nur auf Smartphones. Selbiges gilt für alle elektronischen Geräte, also auch für Tablets, Navigationsgeräte oder MP3-Player. Sind Telefonate während der Autofahrt daher grundsätzlich verboten? Nicht, wenn Sie eine entsprechende Vorrichtung nutzen, durch die das Gerät nicht direkt bedient werden muss. Mittels Halterung oder Freisprecheinrichtung kann beispielsweise eine Navigations-App genutzt oder ein Anruf entgegengenommen werden. Voraussetzung ist aber auch dann, dass die Aufmerksamkeit weiterhin dem Geschehen auf der Straßen gilt.
Im Übrigen macht es keinen Unterschied, ob das Handy mit der Hand am Ohr gehalten oder zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt wird, beides ist nur in einem einzigen Ausnahmefall gestattet.
Handynutzung im Auto: dann ist sie erlaubt
Möchten Sie im Auto telefonieren, ist dies nur dann möglich, wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht. Eine Ablenkung ist dann nicht gegeben und die Nutzung möglich, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Beachten Sie, dass es nicht genügt, den Motor im Leerlauf weiterlaufen zu lassen oder sich aufgrund vorhandener Start-Stopp-Automatik in Sicherheit zu wähnen. In solchen Fällen droht ebenso ein Bußgeld wie während der Fahrt.
Unfall wegen Handy am Steuer – was macht die Versicherung?
Kommt es zu einem Unfall, weil Sie während der Fahrt telefoniert oder schnell eine Textnachricht beantwortet haben, betrifft dies auch Ihre Kfz-Versicherung. Während für Fremdschäden die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommt, braucht es mindestens eine Teilkaskoversicherung, um die Schäden am eigenen Auto nicht komplett aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Grobe Fahrlässigkeit, die das Telefonieren hinterm Lenkrad darstellt, gehört bei einigen Versicherern nicht zum Leistungsumfang, sodass Sie trotz Kaskoversicherung auf den Kosten sitzen bleiben können.